Schadengutachten im Kasko-Fall
Bei einem Schaden an ihrem Fahrzeug der durch ihre Kasko Versicherung abgesichert ist kann ich ebenfalls ein Gutachten nach Kasko-Richtlinien erstellen. Hierfür benötige ich jedoch das Einverständnis ihrer Versicherung. Bitte klären Sie mit der Versicherung ob die Feststellung der Schadenshöhe durch den TÜV Sachverständigen möglich ist.