Schadengutachten im Haftpflicht-Fall
Falls sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, dann steht Ihnen in jedem Fall das Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen (Tüv Nord) zur Feststellung der Schadenshöhe an ihrem eigenen Fahrzeug zu. Die Kosten für das Gutachten übernimmt hierbei vollumfänglich die Versicherung des Unfallgegners. Bitte beachten: auch bei vermeintlich kleinen Schäden lohnt es sich immer einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht oft nicht aus, um alle ihre Schadensansprüche geltend zu machen. Tipp: leider ist der Einfallsreichtum Der Versicherung bei der Kürzung ihrer rechtmäßigen Ansprüche sehr groß, deswegen sollten sie auch immer einen Anwalt hinzuziehen. Der Anwalt kümmert sich darum dass sie ihren Schaden vollständig ersetzt bekommen. Seien Sie immer misstrauisch wenn die Versicherung die laut Gutachten zu erstattende Summe kürzt.