Anbauabnahmen Paragraph 19(3)
Sie haben ihr Fahrzeug individualisiert und mit Zubehörteilen nach ihrem Geschmack umgebaut? (Räder, Fahrwerk, Spoiler,...) Dann führen ich für Sie gerne die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Änderungs-Abnahme durch (§19(3) StVZO). Selbstverständlich kann ich für Sie auch das erforderliche Gutachten besorgen, falls sie keines haben sollten. Der TÜV Nord hat hierfür ein umfangreiches Archiv.